Tagesausflüge, Ferienaktionen und Gruppenangebote

Hinweise zur Finanzierung

Bei der Teilnahme an den Freizeitangeboten fallen Betreuungskosten an. Der Stundensatz für eine Betreuungsstunde beträgt 15,32 € (Stand 01.05.2026). Beispiel: Dauert ein Tagesausflug 4 Stunden werden für die Betreuung 4 x 15,32 € = 61,28 € berechnet.

Wenn der/die Teilnehmende in einen Pflegegrad (1-5) nach dem Pflegeversicherungsgesetz eingestuft ist, können diese Kosten in der Regel aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden. Dafür steht zum einen der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) als auch die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) zur Verfügung

Um Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine Teilnahme zu ermöglichen, kann eine 1:1 Betreuung erforderlich sein. Das werden wir im Vorfeld klären und organisieren.

Wichtig: Unsere ehrenamtlich Beschäftigten sind nicht befugt, weder medizinische noch pflegerische Versorgungen an unseren Kunden auszuführen. Nach Absprache kann ggf. ein ortsansässiger Pflegedienst für diese Tätigkeiten hinzugezogen werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über o.g. Abrechnungsmodalitäten (s. Teilnahmebedingungen).

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie weitere Informationen zur Finanzierung benötigen oder eine Beratung bezüglich des zur Verfügung stehenden Budgets wünschen. Wir klären mit Ihnen Ihre Ansprüche und helfen bei der Antragstellung und der Abrechnung.

Wenn Ihnen keine der Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, können Sie an jedem Angebot auch als Selbstzahler*in teilnehmen.